Vorteile & Ziele der Zusatzausbildung - Wirtschaftsjurist
Die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen an der Universität Bayreuth, die bereits seit 1983 besteht, zieht seit Generationen überproportional viele Studierende aus ganz Deutschland an. Ca. 70% der dortigen Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaften erwerben zusätzlich die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Wirtschaftsjurist/in (Univ. Bayreuth)“.
Grund dafür sind vor allem die hierbei vermittelten praxisbezogenen Kenntnisse, die insbesondere für wirtschaftsorientierte Tätigkeiten einen entscheidenden, überprüfbaren Vorteil verschaffen: Sie können als Jurist Entscheidungen nicht nur rechtlich, sondern auch ökonomisch beurteilen und verantworten. Dabei ist die Zusatzausbildung so angelegt, dass sie in das Gesamtstudium integriert ist und deshalb ohne zeitliche Verzögerung absolviert werden kann. Dazu trägt bei, dass der Freiversuch gem. § 37 I, II 1 Nr. 3 lit. b) JAPO nach Ablegen der WiwiZ auch nach dem 9. Semester (sonst nach dem 8. Semester) abgelegt werden kann.
Wir bieten:
Zusätzliche wirtschaftliche Kenntnisse im Rahmen einer integrierten Ausbildung
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth umfasst juristische und wirtschaftswissenschaftliche Lehrstühle und Professuren. Dies bietet den Vorteil, dass das wirtschaftswissenschaftliche Lehrangebot nicht von außen „importiert“ werden muss, sondern stets und in voller Breite im Haus bereitsteht.
Anerkennung durch Verleihung der Bezeichnung "Wirtschaftsjurist/in (Univ. Bayreuth)"
Die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung wird mit der anerkannten Bezeichnung „Wirtschaftsjurist/in (Univ. Bayreuth)“ abgeschlossen. Diese Bezeichnung ist in Deutschland einzigartig und wird von Arbeitgebern in Wirtschaft und Rechtspraxis wegen der zugrunde liegenden zusätzlichen Qualifikation anerkannt und geschätzt.