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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Portal der Wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung

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Prüfungen

1. ÜbersichtEinklappen

Die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung besteht aus 7 Leistungsnachweisen und einer Studienabschlussarbeit. Die Leistungsnachweise sind in einen Grundlagen-, einen Aufbau- und einen frei zu wählenden Schwerpunktteil gegliedert. Jeder Leistungsnachweis geht zu 8%, die Studienabschlussarbeit zu 44% in die Gesamtnote ein. Sobald anschließend die Erste Juristische Prüfung an der Universität Bayreuth abgelegt wird, darf der Titel „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“ getragen werden.

Die Zusatzausbildung ist so konzipiert, dass deren Veranstaltungen begleitend zum Jurastudium besucht, und alle erforderlichen schriftlichen Leistungsnachweise vor der Ersten Juristischen Prüfung erbracht werden können. Die Studienabschlussarbeit kann nach Belieben während des Studiums, des Referendariats oder nach dem Referendarexamen absolviert werden. Sollte die Zusatzausbildung bereits vor der Ersten Juristischen Prüfung komplett abgeschlossen sein, sorgt dies für eine Freischussverlängerung: Gem. § 37 IV JAPO kann in diesem Fall die Erste Juristische Prüfung auch noch nach dem 09. Semester als Freiversuch (sog. „Freischuss“) abgelegt werden.

2. Lehrveranstaltungen und LeistungsnachweiseEinklappen

Die Leistungsnachweise sind im Grundlagenteil, im Aufbauteil und im Schwerpunktteil zu schreiben. Dabei wird das Erlernen der wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitsweise nicht nur durch Vorlesungen, sondern überwiegend auch durch ergänzende Übungen unterstützt.

Jeder Leistungsnachweis kann grundsätzlich einmal wiederholt werden.

Hinweis zur Anmeldung zu den Prüfungsleistungen:

Es bedarf einer separaten Anmeldung zu den Prüfungsleistungen der WiwiZ über das Prüfungssystem. Dies kann einerseits über das Studium Rechtswissenschaft und andererseits über die separate Ansicht der WiwiZ erfolgen, wenn man sich hierzu angemeldet hat (siehe Reiter "Anmeldung zur WiwiZ"). Es wird empfohlen, sich zur WiwiZ anzumelden und sodann sich zu allen zu erbringenden Leistungen (ausschließlich) über dieses System anzumelden. Nur in letztgenannter Form kann sichergestellt werden, dass alle WiwiZ-Leistungen in der separaten WiwiZ-Ansicht aufgeführt werden.

Hinweis zur Anrechnung von Prüfungsleistungen:

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der WiwiZ weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Ansicht des Prüfungsausschusses in der WiwiZ nicht bestandene Prüfungen nur in der WiwiZ wiederholt werden können. Die nachträgliche Anrechnung einer nicht im Rahmen dieser Zusatzausbildung bestandenen Prüfungsleistung ist ausgeschlossen.


Der Grundlagenteil besteht aus drei Leistungsnachweisen:

  • Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre und
  • Buchführung und Abschluss

    Zur Notwendigkeit einer Doppelanmeldung zu den Grundlagenklausuren:

    Wenn Sie die Veranstaltungen "Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre" oder "Einführung in die Volkswirtschaftslehre" sowohl als Zwischenprüfungsklausur als auch als WiwiZ-Klausur ablegen wollen, ist hierfür zwingend neben der Anmeldung in der WiwiZ auch eine Anmeldung im Online-Anmeldesystem im Studiengang Rechtswissenschaft notwendig. Für das Ablegen dieser Zwischenprüfungsklausur im Studiengang Rechtswissenschaft reicht die bloße Anmeldung in der WiwiZ nicht aus. Vielmehr bedarf es der dargelegten Doppelanmeldung. Dies gilt auch, wenn es sich um ein und dieselbe Prüfungsleistung handelt.


Im Aufbauteil sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen. Die Kandidaten haben dabei unterschiedliche Wahlmöglichkeiten:

  • Rechnungslegung oder Finanzwirtschaft
  • Einführung in die Finanzwissenschaft (FIWI I) oder Wirtschaftspolitik

In dem gewählten Schwerpunktteil müssen zwei Leistungsnachweise erbracht werden:

„Finanzen und Rechnungslegung" (Schwerpunkt 1)

  • Rechnungslegung oder Finanzwirtschaft (soweit nicht im Aufbauteil gewählt)
  • Investition mit Unternehmensbewertung
  • Bilanz- und Unternehmensanalyse
  • Internationale Rechnungslegung
  • Bankenregulierung und Wertpapieraufsicht (ehemals: Ausgewählte Kapitel zur Rechnungslegung und Regulierung)

„Steuern und Unternehmensfinanzierung" (Schwerpunkt 2)

  • Rechnungslegung oder Finanzwirtschaft (soweit nicht im Aufbauteil gewählt)
  • Investition mit Unternehmensbewertung
  • Finanzwissenschaft II (ehemals: Grundzüge der Steuerlehre)
  • Grundlagen Unternehmensbesteuerung
  • Internationale Rechnungslegung
  • Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt (ehemals: Corporate Finance)

„Management und Wettbewerb" (Schwerpunkt 3)

  • Grundlagen des Marketing
  • Wettbewerbstheorie und -politik
  • Dienstleistungsmanagement
  • Ökonomische Analyse des Rechts
  • Grundlagen Internationales Management

Hinweis: Wurde "Ökonomische Analyse des Rechts" unter Geltung der alten Prüfungsordnung (gültig bis August 2009) bereits als Klausur im Aufbauteil gewählt, ist eine nochmalige Anrechnung im Schwerpunktteil nicht möglich.

„Internationale Wirtschaft" (Schwerpunkt 4)

  • Grundlagen der realen und monetären Außenwirtschaft
  • Grundlagen Internationales Management
  • Europäische Integration und Internationale Organisationen
  • Ökonomik der Entwicklung(sländer)
3. StudienabschlussarbeitEinklappen

Das Thema der Studienabschlussarbeit ist frei wählbar. Sie soll im gewählten Schwerpunktbereich angefertigt werden. Sie kann frühestens dann begonnen werden, wenn mindestens vier Leistungsnachweise erbracht worden sind. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Hinweis: Sofern die Abschlussarbeit auch im Prüfungssystem CMlife aufgeführt werden soll, ist eine vorherige Anmeldung zur WiwiZ bei der Studierendenkanzlei notwendig, zum Vorgehen siehe Reiter Anmeldung zur WiwiZ.

Die Studienabschlussarbeit ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen anzufertigen, wobei der Umfang des Textes insgesamt 90.000 Zeichen nicht überschreiten soll.

Bitte beachten Sie, dass an vielen Lehrstühlen regelmäßig die Anzahl der Anfragen die Zahl der verfügbaren Betreuungsplätze übersteigt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig um eine Betreuung zu bemühen (mindestens ein bis zwei Semester im Vorfeld).

4. AbschlussEinklappen

Nach erfolgreichem Abschluss der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung und der Ersten Juristischen Prüfung an der Universität Bayreuth sind Sie berechtigt die Bezeichnung „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“ zu führen.

Hinweis: Absolventen der WiwiZ, die das Studium der Rechtswissenschaften vor dem Wintersemester 2002/2003 an der Universität Bayreuth aufgenommen, aber nicht dort, sondern anderweitig abgeschlossen haben sind gleichwohl berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung und der Ersten Juristischen Prüfung die Bezeichnung „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“ zu führen. In späteren Fällen erhalten die Absolventen der WiwiZ zwar ein Zeugnis aus dem u.a die Gesamtnote, die Einzelnoten, das Thema der Studienanschlussarbeit etc. hervorgeht; zum Führen des besagten Titels sind sie jedoch nicht berechtigt.

5. StatistikEinklappen

Im Kalenderjahr 2022 konnten 29 Studierende erfolgreich ihre wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung abschließen. Die dabei erzielte Durchschnittsnote betrug 2,47 (vollbefriedigend) bei einer Schwankungsbreite von 1,13 (sehr gut) bis 3,23 (ausreichend).

Eine Studierende absolvierte den Schwerpunktbereich "Finanzen- und Rechnungslegung", 5 Studierende den Bereich „Internationale Wirtschaft“ und 6 Studierende den Bereich „Steuern und Unternehmensfinanzierung“. Der Schwerpunktbereich "Management und Wettbewerb" konnte, wie in den Jahren zuvor, mit einer Zahl von 17 Absolvent/-innen die meisten Studierenden für sich gewinnen.

Die schriftlichen Abschlussarbeiten der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung wurden durchschnittlich mit der Note 2,15 (vollbefriedigend) bewertet. Die meisten Studienabschlussarbeiten wurden von Herrn Prof. Dr. Leschke betreut (8 Studienabschlussarbeiten). Außerdem wurden von 14 weiteren Lehrstühlen der Fakultät Studienabschlussarbeiten betreut.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Kay Windthorst

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