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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Portal der Wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung

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FAQ

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Zusatzausbildung teilnehmen zu können?Einklappen

Voraussetzung für die Teilnahme an der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung ist allein die Immatrikulation an der Universität Bayreuth als Student im Fach Rechtswissenschaften. Eine gesonderte Anmeldung für die WiwiZ ist zwar nicht verpflichtend, wir möchten Sie jedoch bitten, uns mit dem unter "Anmeldung" zu findenden Formular anzuzeigen, wenn Sie mit der WiwiZ beginnen möchten.

Das Konzept der WiwiZ ist bundesweit einzigartig, weil vom ersten Studiensemester an Leistungsnachweise für die Zusatzqualifikation erworben werden können. Die Zusatzausbildung ist dabei vollkommen unabhängig von juristischen Leistungen. Sie versteht sich im Wortsinne als "zusätzliches Angebot" zum Jura-Studium. Die Studenten sind frei in der Entscheidung, ob sie dieses Angebot nutzen oder nicht.

Die Einschreibungsmodalitäten für das Fach Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth sind den Informationen der Studierendenkanzlei zu entnehmen.

Kann ich die WiwiZ noch absolvieren, wenn ich im Rahmen meines Jurastudiums erst später nach Bayreuth wechsle?Einklappen

Die Zusatzausbildung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden. Das gilt vor allem für Studenten, die nach Bayreuth wechseln wollen. Das Prüfungsamt empfiehlt einen Wechsel nach Bayreuth wegen der Zusatzausbildung nach dem vierten Fachsemester nicht mehr, da in der zweiten Hälfte des Jurastudiums der Fokus auf der Examensvorbereitung liegen sollte.

Ob Scheine, die an anderen Universitäten erworben wurden angerechnet werden können, entscheidet nicht das Prüfungsamt für die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung, sondern der Lehrstuhl, der das in Frage stehende Fach unterrichtet. Insgesamt können höchstens zwei Scheine fremder Universitäten anerkannt werden.

Ist die Reihenfolge der Klausuren strikt einzuhalten?Einklappen

Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Teilbereiche der WiwiZ in der in der Prüfungsordnung vorgegebenen Reihenfolge zu absolvieren (erst Grundlagen-, dann Aufbau-, dann Schwerpunktteil). Dies gilt vor allem dann, wenn verschiedene Veranstaltungen inhaltlich aufeinander aufbauen (Bsp.: Buchführung/Abschluss (Grundlagenteil) und Rechnungslegung (Aufbauteil)). Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, an Klausuren des Aufbauteils teilzunehmen, wenn der Grundlagenteil noch nicht vollständig abgeschlossen wurde. Entsprechend können Sie bereits Schwerpunktklausuren schreiben, wenn im Aufbau- oder Grundlagenteil noch Klausuren offen sind.

Wie melde ich die BWL/VWL-Klausur im Grundlagenteil auch als Zwischenprüfungsklausur an?Einklappen
Wenn Sie die Veranstaltungen "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre" oder "Einführung in die Volkswirtschaftslehre" sowohl als Zwischenprüfungsklausur als auch als WiwiZ-Klausur ablegen wollen, ist hierfür zwingend neben der Anmeldung in der WiwiZ auch eine Anmeldung im Online-Anmeldesystem im Studiengang Rechtswissenschaft notwendig. Für das Ablegen dieser Zwischenprüfungsklausur im Studiengang Rechtswissenschaft reicht die bloße Anmeldung in der WiwiZ nicht aus. Vielmehr bedarf es der dargelegten Doppelanmeldung. Dies gilt auch, wenn es sich um ein und dieselbe Prüfungsleistung handelt.
Warum wird meine Zwischenprüfungsklausur in BWL/VWL in CampusOnline nicht auch als WiwiZ-Klausur angezeigt?Einklappen

Die Klausur wird im Datenblatt auf CampusOnline aus technischen Gründen nur als Zwischenprüfungsklausur angezeigt, nicht aber in der WiwiZ. Bei der Anmeldung der Abschlussarbeit, wenn Sie Ihr Datenblatt bei uns am Lehrstuhl vorlegen, wird Ihnen die Zwischenprüfungsklausur aber als WiwiZ-Klausur anerkannt.

Gibt es bei zweimaligem Nichtbestehen einer Klausur die Möglichkeit eines dritten Versuchs?Einklappen

Dieses ist nur im Rahmen eines Härtefallantrags möglich, der beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prof. Dr. Kay Windthorst) zu stellen ist.

Um die effektive Beachtung der Prüfungsordnung sicherzustellen und damit der Gefahr einer ungerechtfertigten Durchbrechung des Gleichheitsgebotes zu begegnen, muss bei der Prüfung eines schriftlich zu begründenden Härtefallantrages ein strenger Maßstab angelegt werden.

Notwendig ist der Nachweis einer besonderen persönlichen Ausnahmesituation, wobei die geltend gemachten Umstände in der Person des Antragstellers liegen müssen; sie dürfen vom Antragsteller nicht selbst zu vertreten sein. Die zweite Wiederholung hat spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Nichtbestehens zu erfolgen. Außerdem müssen vor einem zweiten Wiederholungsversuch alle bestehenden Wahlmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein.

Kann ich während eines Urlaubssemesters Leistungsnachweise erbringen?Einklappen

Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungsnachweise (Klausuren) erbracht werden. Sollte sich aber ein wirtschaftswissenschaftlicher Lehrstuhl bereit erklären, eine Studienabschlussarbeit während eines Urlaubssemesters zu betreuen wird auch das Prüfungsamt dies anerkennen.

Wie bekomme ich mein Abschlusszeugnis, wenn ich nicht mehr in Bayreuth wohne?Einklappen

Das Sekretariat für die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung benötigt zur Aushändigung des Zeugnisses über die Zusatzausbildung eine einfache Kopie des Zeugnisses über die Erste Juristische Prüfung. Zusammen mit der Angabe einer aktuellen Adresse und des Jahres des Abschlusses der Zusatzausbildung kann dies von den zwischenzeitlich aus Bayreuth weggezogenen Absolventen der Zusatzausbildung an das Sekretariat gesendet werden (Postanschrift: Universität Bayreuth, Lehrstuhl Öffentliches Recht VI, z.H. Frau Birgit Müller, 95440 Bayreuth). Postwendend erfolgt dann, nach der Ausfertigung im Dekanat, die Zusendung des Zeugnisses.

Welche Fristen gelten, wenn ich nach dem Nichtbestehen des 1. Versuchs einer Klausur zum 2. Mal antreten möchte?Einklappen

Es sind grundsätzlich keine Fristen vorgesehen.

Kann ich die Zusatzausbildung nach Ende meines Jurastudiums oder nach einem Studienortwechsel abschließen?Einklappen

Voraussetzung für das Erbringen der Leistungsnachweise (Klausuren) der WiwiZ ist eine Immatrikulation im Fach Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, d.h. nach einem Wechsel an eine andere Universität können keine Leistungsnachweise mehr abgelegt werden. Anders verhält es sich nur mit der Studienabschlussarbeit, die keine Immatrikulation an der Universität Bayreuth voraussetzt und somit auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. während des Referendariats), nach vorheriger Absprache mit dem gewählten Lehrstuhl, erbracht werden kann.

Studenten, die die WiwiZ vollständig in Bayreuth abschließen, aber ihre Erste Juristische Prüfung nicht in Bayreuth ablegen, erhalten nach Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung ein Zeugnis über die Teilnahme an der Zusatzausbildung. Die Bezeichnung „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“ können Sie dann jedoch nicht führen, es sei denn, Sie haben mit dem Studium der Rechtswissenschaften vor dem Wintersemester 2002/ 2003 begonnen.

Kann ich mir Klausuren von anderen ausländischen oder inländischen Universitäten anrechnen lassen?Einklappen

Grundsätzlich ist es möglich, bis zu zwei Leistungsnachweise von anderen inländischen oder ausländischen Universitäten/Hochschulen als Leistungsnachweis für die WiwiZ anzuerkennen. Für die Anerkennung sind die jeweiligen Fachlehrstühle zuständig, die darüber entscheiden, ob die abgelegte Leistung den Anforderungen des im Rahmen der WiwiZ geforderten Leistungsnachweises entspricht.

Was ist bei der Studienabschlussarbeit zu beachten?Einklappen

Die Studienabschlussarbeit soll im gewählten Schwerpunktbereich erstellt werden und kann frühestens begonnen werden, wenn vier Leistungsnachweise erfolgreich abgelegt wurden. Ihr Umfang soll insgesamt 90.000 Zeichen nicht überschreiten. Im Normalfall sollten sich die Studierenden mit eigenen Vorschlägen an einen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstuhl, der mit dem von ihnen gewählten Sachgebiet befasst ist, wenden. Dort wird eine Eingrenzung bzw. Konkretisierung eines Themenvorschlags vorgenommen.
Bei der Themensuche ist zu beachten, dass es sich um eine wirtschaftswissenschaftliche und nicht um eine juristische Arbeit handelt.

Die Prozedur der Studienabschlussarbeit wurde standardisiert:
Wenn ein geeignetes Thema gefunden ist, wird in Absprache mit dem Lehrstuhl, der das gewählte Thema betreut, ein Konzept der Arbeit erstellt. Anschließend wird die Studienabschlussarbeit angemeldet. Dazu ist das hier erhältliche Formular vollständig vom Studierenden auszufüllen, vom betreuenden Lehrstuhl zu unterzeichnen und im Sekretariat der WiwiZ (Frau Birgit Müller, Zi. 1.104/RW I, zugleich Sekretariat des Lehrstuhls ÖR VI) einzureichen. Weiterhin ist ein CampusOnline-Datenblatt vorzulegen, aus dem die bisher erbrachten Leistungen der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung hervorgehen. Die sechswöchige Bearbeitungsfrist für die Arbeit beginnt mit der Anmeldung zu laufen. Die Studienabschlussarbeit ist fristgerecht am betreuenden Lehrstuhl abzugeben.

Jeder wirtschaftswissenschaftliche Lehrstuhl hält Richtlinien bezüglich der bei der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu beachtenden Formalien bereit. Es ist zu empfehlen, diese genau einzuhalten.

Was ist bei der mündlichen Prüfung zu beachten?Einklappen

Die mündliche Prüfung wurde durch die neue Prüfungsordnung vom 5.8.2009 für Neu- und Altfälle abgeschafft.

Kann ich Scheinklausuren zur Notenverbesserung mehrmals schreiben?Einklappen

Das nochmalige Mitschreiben von bereits bestandenen Scheinklausuren zur Notenverbesserung ist nicht möglich.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Kay Windthorst

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