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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Anerkennung und Anrechnung

Sie möchten die Anerkennung bzw. Anrechnung von bereits absolvierten Prüfungsleistungen beantragen? Kein Problem! Hier finden Sie das Formular, welches Sie ausfüllen müssen.

Sofern die Prüfungsleistung an der Universität Bayreuth abgelegt wurde, genügt es, wenn Sie dem ausgefüllten Formular eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie eine aktuelle Leistungsübersicht beifügen. 

Wenn die Prüfungsleistung nicht an der der Universität Bayreuth abgelegt wurde, müssen Sie dem ausgefüllten Formular neben einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der Universität Bayreuth einen Nachweis der Prüfungsleistung, eine Modulbeschreibung, einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis, eine Gliederung der Lehrveranstaltung o.ä. beifügen.

Bitte senden Sie die Unterlagen an wiwiz@uni-bayreuth.de


Noch Fragen? Vielleicht gibt’s hier schon die Antwort …

Warum wird meine Zwischenprüfungsklausur in BWL/VWL in CampusOnline nicht auch als WiwiZ-Klausur angezeigt?Einklappen

Die Klausur wird im Datenblatt auf CampusOnline aus technischen Gründen nur als Zwischenprüfungsklausur angezeigt, nicht aber in der WiwiZ. Bei der Anmeldung der Abschlussarbeit, wenn Sie Ihr Datenblatt bei uns am Lehrstuhl vorlegen, wird Ihnen die Zwischenprüfungsklausur aber als WiwiZ-Klausur anerkannt.

Meine WiwiZ-Prüfungsleistungen werden auf meiner Leistungsübersicht (zumindest teilweise) unter "Rechtswissenschaften" angezeigt. Können diese Prüfungsleistungen auf der Leistungsübersicht der Rubrik der WiwiZ zugeordnet werden?Einklappen

Dass die Prüfungsleistung Ihrem Jura-Studium zugeordnet wird, gründet auf dem Umstand, dass Sie sich mit Ihrer Jura-ID zur Klausur angemeldet haben. Die Zuordnung zur WiwiZ kann nur dann erfolgen, wenn Sie sich für die Prüfungsleistung entsprechend mit Ihrer WiwiZ-ID anmelden. Eine nachträglich „Umsortierung“ ist leider nicht möglich – im Übrigen ist sie auch nicht vonnöten, weil die Prüfungsleistungen (auch wenn Sie auf der Leistungsübersicht unter "Rechtswissenschaft" (Staatsexamen) erscheinen) im Rahmen der WiwiZ berücksichtigt werden. Ihrerseits besteht also diesbezüglich kein Handlungsbedarf.​

Ich studiere auch den Bachelor Recht und Wirtschaft (LL.B.) und möchte – im Rahmen dessen – eine wirtschaftswissenschaftliche Bachelorarbeit schreiben, die gleichzeitig meine WiwiZ-Abschlussarbeit sein soll. Wie verfahre ich, um das zu erreichen?Einklappen

In diesem Fall empfiehlt es sich, diese wirtschaftswissenschaftliche Arbeit als allein als LL.B.-Bachelorarbeit zu verfassen. Eine Doppelanmeldung ist nicht mehr erforderlich. Sobald die Note dieser LL.B.-Bachelorarbeit dann in Ihrer LL.B.-Leistungsübersicht steht, können Sie die Anrechnung dessen als WiwiZ-Abschlussarbeit mithilfe der obigen Formulare beantragen.


Verantwortlich für die Redaktion: Christian Schüller

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