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Wichtig!: Hinweis zum Rücktritt bei Prüfungsleistungen von Nachklausuren und regulären Klausuren im WS 21/22
Liebe Studierende,
aufgrund der Änderungen der Pandemie-Lage wurde die Corona-Satzung der Universität Bayreuth verändert. Diese liegt natürlich nicht in unserem Zuständigkeitsbereich. Trotzdem möchten wir sicherstellen, dass Sie über die Änderungen informiert sind:
Die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Satzung finden Sie unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ der Universität Bayreuth.
Die wesentlichen Änderungen fasst das zentrale Prüfungsamt aktuell folgendermaßen zusammen:
1. Kein vereinfachter Rücktritt für Prüfungen: Für Prüfungen ab dem 01.11.2021, welche sich auf das Wintersemester 2021/2022 beziehen, entfallen die bisherigen Sonderregelungen durch die Corona-Satzung.
2. Kein weiterer Wiederholungsversuch: § 4 a der Corona-Satzung gilt nur noch für Prüfungen, die vor dem 01.11.2021 durchgeführt werden.
3. Wiederholungsfristen: Legen die Prüfungs- und Studienordnungen Fristen unabhängig vom Semester fest, findet Art. 99 Abs. 1 BayHSchG keine Anwendung.
Wir wünsche Ihnen einen guten Start in das Wintersemester 2021/2022!