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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Wichtig!: Hinweis zum Rücktritt bei Prüfungsleistungen von Nachklausuren und regulären Klausuren im WS 21/22

Liebe Studierende,

aufgrund der Änderungen der Pandemie-Lage wurde die Corona-Satzung der Universität Bayreuth verändert. Diese liegt natürlich nicht in unserem Zuständigkeitsbereich. Trotzdem möchten wir sicherstellen, dass Sie über die Änderungen informiert sind:

Die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Satzung finden Sie unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ der Universität Bayreuth.

Die wesentlichen Änderungen fasst das zentrale Prüfungsamt aktuell folgendermaßen zusammen:

1. Kein vereinfachter Rücktritt für Prüfungen: Für Prüfungen ab dem 01.11.2021, welche sich auf das Wintersemester 2021/2022 beziehen, entfallen die bisherigen Sonderregelungen durch die Corona-Satzung.

2. Kein weiterer Wiederholungsversuch: § 4 a der Corona-Satzung gilt nur noch für Prüfungen, die vor dem 01.11.2021 durchgeführt werden.

3. Wiederholungsfristen: Legen die Prüfungs- und Studienordnungen Fristen unabhängig vom Semester fest, findet Art. 99 Abs. 1 BayHSchG keine Anwendung.

Wir wünsche Ihnen einen guten Start in das Wintersemester 2021/2022!

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